Stand: Juni 2026

Reden wir über das Thema, vor dem sich gefühlt die halbe Branche drückt, bis im April plötzlich Panik ausbricht: Steuern. Ich kenne kaum eine:n Kolleg:in, die das anfangs nicht überfordert hat – und ehrlich gesagt habe ich in zwanzig Jahren genug Schauspieler:innen erlebt, die mehr Geld liegen lassen, als sie müssten, weil sie Quittungen wegwerfen oder gar nicht erst eine Steuererklärung machen.

Das muss nicht sein. Du musst kein Buchhaltungsgenie werden. Aber du solltest die paar Grundregeln kennen, mit denen du legal weniger zahlst und nachts ruhig schläfst. Genau die gehen wir hier durch.

Bist du Freiberufler:in oder Gewerbe?

Die gute Nachricht zuerst: Schauspieler:innen, die künstlerisch tätig sind, gelten steuerlich fast immer als Freiberufler:innen (§ 18 EStG, „künstlerische Tätigkeit“). Das ist angenehm, denn es bedeutet:

  • Keine Gewerbeanmeldung, keine Gewerbesteuer.
  • Keine doppelte Buchführung – die einfache Einnahmenüberschussrechnung reicht.
  • Du musst dich beim Finanzamt nur über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung anmelden (geht über ELSTER) und bekommst deine Steuernummer.

Vorsicht wird's, wenn du nebenbei klar gewerbliche Sachen machst – etwa Merchandise verkaufst, als Influencer:in Produkte bewirbst oder eine Eventagentur betreibst. Dann kann das Finanzamt einen Teil als Gewerbe einstufen. Solange du Rollen spielst, sprichst, synchronisierst oder coachst, bist du auf der künstlerischen Seite.

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Praxis-Tipp: Halte deine Einkünfte sauber getrennt. Wenn du sowohl spielst als auch z. B. Werbung als Creator machst, dokumentiere beides separat. Das erspart dir später Diskussionen über die Einordnung.

Die EÜR – dein wichtigstes Dokument

Die Einnahmenüberschussrechnung ist simpel im Prinzip: Einnahmen minus Betriebsausgaben = dein Gewinn. Auf diesen Gewinn zahlst du Einkommensteuer. Mehr ist es im Kern nicht.

Du erfasst sie als Anlage EÜR zusammen mit deiner Einkommensteuererklärung – elektronisch über ELSTER, das offizielle und kostenlose Portal der Finanzverwaltung. Wer es bequemer mag, nutzt eine Steuersoftware, die am Ende ebenfalls an ELSTER übermittelt.

Das A und O: Ordnung das ganze Jahr über. Leg dir einen Ordner an (digital reicht) und sortiere jeden Beleg sofort ein. Wer im März rückwirkend zwölf Monate rekonstruiert, vergisst die Hälfte – und vergessene Ausgaben sind verschenkte Steuern.

Was du als Schauspieler:in absetzen kannst

Hier wird's konkret. Betriebsausgaben sind alle Kosten, die durch deinen Beruf veranlasst sind. Für unsere Branche heißt das unter anderem:

Weiterbildung & künstlerische Entwicklung - Schauspiel-Coachings, Sprech- und Gesangsunterricht, Casting-Trainings. - Workshops, Masterclasses, Bühnenfechten, Tanz – alles, was deine berufliche Qualifikation schärft. - Fachbücher, Drehbücher, Theaterkarten mit nachvollziehbarem beruflichem Bezug (eine Vorstellung, um eine Inszenierung zu studieren – ja; der private Kinoabend – nein).

Dein Material arbeitet noch nicht für dich?

CutToFame macht aus deinen E-Castings und Self-Tapes fertige Kurzclips für TikTok, Instagram und YouTube. Kein Schnitt-Aufwand, kein Marketing-Stress.

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Selbstvermarktung - Professionelle Headshots und Bewerbungsfotos. - Show-Reel-Produktion und Schnitt – inklusive der Technik dafür. - Website, Visitenkarten, dein Profil auf Casting- und Branchenplattformen. Wenn du dein Spotlight-Profil oder Show-Reel über eine kostenpflichtige Plattform pflegst, gehören diese Gebühren ebenfalls dazu. - Demband-Aufnahmen für Synchron und Hörspiel.

Mobilität - Fahrten zu Castings, Proben, Drehs, Vorsprechen. Mit dem eigenen Auto 0,30 €/km (Hin- und Rückweg), mit Bahn/ÖPNV die tatsächlichen Kosten gegen Ticket. - Übernachtungen und Verpflegungsmehraufwand bei auswärtigen Engagements (Pauschalen je nach Abwesenheitsdauer). - Führe ein simples Fahrtenbuch oder zumindest eine Liste: Datum, Anlass, Strecke. Das reicht dem Finanzamt meist.

Arbeitsmittel & Technik - Laptop, Kamera, Mikrofon, Ringlicht, Greenscreen – alles, was du fürs Selftape und Self-Marketing brauchst. - Bis 952 € netto (1.000 € brutto) sofort als geringwertiges Wirtschaftsgut absetzbar, Teureres über die Nutzungsdauer abschreiben. - Berufliche Software-Abos (Schnittprogramm, Cloud-Speicher) und ein anteiliger Teil von Handy und Internet – realistisch 30–50 %, wenn du es auch privat nutzt.

Arbeitszimmer & Homeoffice - Ein echtes, abgetrenntes Arbeitszimmer, das fast ausschließlich beruflich genutzt wird, lässt sich anteilig absetzen – die Anforderungen sind aber streng. - Realistischer für die meisten ist die Homeoffice-Pauschale: pro Arbeitstag zu Hause ein fester Tagesbetrag, gedeckelt auf einen Jahreshöchstbetrag. Du brauchst dafür kein separates Zimmer – die genauen Beträge stehen aktuell auf der Seite deines Finanzamts.

Versicherungen & Beiträge - Berufsverbands-Beiträge, etwa beim BFFS – Bundesverband Schauspiel. - Berufshaftpflicht, ggf. anteilig deine Künstlersozialkasse-Beiträge im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen.

Garderobe – der Klassiker, bei dem das Finanzamt zickt

Hier werden die meisten Hoffnungen enttäuscht. Normale Kleidung ist nicht absetzbar – auch nicht das Outfit, das du „nur fürs Vorsprechen“ gekauft hast. Die Begründung: Was du theoretisch auch privat tragen könntest, zählt als private Lebensführung.

Absetzbar ist typische Berufskleidung, die privat praktisch unbrauchbar ist – ein konkretes Bühnen- oder Rollenkostüm zum Beispiel. Der schicke Anzug, das elegante Kleid? In aller Regel nicht. Genauso wenig Friseur, Make-up oder Kosmetik für den Alltag, selbst wenn du sagst, du „musst ja repräsentieren“.

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Praxis-Tipp: Reib dich an dieser Grenze nicht auf. Ein zu Unrecht angesetzter Mantel kann eine ganze Erklärung in den Fokus der Prüfer:innen rücken. Setze sauber an, was klar beruflich ist – das summiert sich genug.

Umsatzsteuer: Kleinunternehmer oder nicht?

Grundsätzlich fällt auf deine Honorare Umsatzsteuer an. Aber: Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG befreit dich davon, solange dein Umsatz unter den gesetzlichen Grenzen bleibt (im Vorjahr und im laufenden Jahr unterhalb der maßgeblichen Schwellen). Dann schreibst du Rechnungen ohne Umsatzsteuer und musst keine Voranmeldungen abgeben – herrlich unkompliziert.

Der Haken: Bist du Kleinunternehmer:in, kannst du dir die Vorsteuer aus deinen Anschaffungen nicht zurückholen. Wer in einem Jahr viel investiert – neue Kamera, Schnitt-Setup, teure Coaching-Reihe – fährt unter Umständen besser mit der Regelbesteuerung, weil dann die Umsatzsteuer auf die Anschaffungen erstattet wird. Diese Abwägung ist genau einer der Punkte, wo ein kurzes Gespräch mit einer Steuerberatung Gold wert ist.

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Hinweis: Manche künstlerischen Leistungen unterliegen dem ermäßigten Steuersatz. Ob das auf dich zutrifft, hängt von der konkreten Tätigkeit ab – pauschal lässt sich das nicht sagen.

Vorauszahlungen – die Falle für Aufsteiger:innen

Wenn deine Steuerlast steigt, setzt das Finanzamt vierteljährliche Vorauszahlungen fest (üblicherweise zum 10. März, Juni, September und Dezember). Das ist eigentlich fair – du zahlst, während du verdienst, statt einer Riesensumme am Jahresende.

Die Tücke: Vorauszahlungen orientieren sich am letzten bekannten Gewinn. Hattest du ein starkes Jahr und das nächste läuft mau, zahlst du erstmal zu viel voraus – das Geld bekommst du erst mit der nächsten Erklärung zurück. Läuft umgekehrt ein Durchbruchsjahr, kommt die hohe Nachzahlung erst später. Mein dringender Rat: Leg von jedem Honorar konsequent einen Teil zur Seite – als grobe Faustregel sind 30 % auf einem separaten Konto eine ehrliche Orientierung. Steuerschulden sind der häufigste Grund, warum es bei freischaffenden Künstler:innen finanziell eng wird.

Belege: ohne Quittung kein Abzug

So nüchtern, so wahr. Das Finanzamt akzeptiert nur, was du belegen kannst.

  • Sammle alles: Rechnungen, Kassenbons, Bahn-Tickets, Castinglisten als Fahrtnachweis.
  • Digitalisiere sofort – fotografiere Thermobons, die verblassen sonst.
  • Aufbewahrungspflicht: mehrere Jahre, im Zweifel länger aufheben.
  • Notiere den Anlass direkt auf den Beleg: „Casting Tatort, Köln“ sagt in zwei Jahren mehr als ein blanker Tankbeleg.

Was definitiv NICHT geht

Damit du dich nicht in Diskussionen verrennst – diese Posten streicht das Finanzamt fast immer:

  • Alltagskleidung, Friseur, Kosmetik, Maniküre (auch „fürs Aussehen im Beruf“).
  • Private Verpflegung und Restaurantbesuche ohne klar geschäftlichen Anlass.
  • Anteile, die du nicht trennst – wenn Handy zu 90 % privat läuft, kannst du nicht 100 % ansetzen.
  • Strafzettel, Bußgelder.
  • Fitnessstudio, Yoga, „Körper ist mein Werkzeug“ – sympathisches Argument, zieht steuerlich aber regelmäßig nicht.

Fazit

Steuern sind für freischaffende Schauspieler:innen kein Hexenwerk – aber sie verzeihen keine Schlamperei. Wenn du nur drei Dinge mitnimmst: Sammle jeden Beleg, leg von jedem Honorar etwas für die Steuer zurück, und mach deine EÜR rechtzeitig. Damit holst du dir legal zurück, was dir zusteht, und gerätst nie in die Nachzahlungs-Falle.

Bau dir ein einfaches System, das du durchhältst – ein Ordner, eine Tabelle, ein Steuer-Konto. Und sobald es um größere Beträge, die Frage Kleinunternehmer ja/nein oder eine Betriebsprüfung geht, hol dir eine:n Steuerberater:in dazu. Das Honorar ist absetzbar, der entspannte Schlaf unbezahlbar. Du spielst, um zu spielen – nicht, um nachts über Quittungen zu grübeln. Mit ein bisschen Routine bleibt das auch so.